Krebsfrüherkennnung

Liebe Patientinnen,

wie bereits angekündigt, sind im Bereich der Krebsvorsorgeuntersuchungen einige Veränderungen für die gesetzlich versicherten Patientinnen festgelegt worden. Ab 1.1.2020 gibt es folgende Änderungen:  

Für alle Patientinnen ab dem Alter von 20 Jahren ist weiterhin die jährliche klinische Untersuchung des Genitales und ab dem 30. Lebensjahr auch der Brust uneingeschränkt möglich und zu empfehlen.

Bei der zytologischen Abstrichkontrolle gibt es folgende Änderungen:

– zwischen 20 und 34 Jahren – jährliche Vorsorge wie bisher ohne HPV-Test

– ab dem 35. Geburtstag alle 3 Jahre Vorsorge und HPV-Test (Doppeltestung) – weiterhin trotzdem jährliche gynäkologische Untersuchung wichtig!

Frauen im Alter von 20-60 Jahren werden alle 5 Jahre von der jeweiligen Krankenkasse angeschrieben und über das Zervixkarzinomscreening informiert. In einer Übergangsphase werden diese Untersuchungsdaten ausgewertet und danach ggf. erneut Umstrukturierungen vorgenommen.

Sprechen Sie uns jederzeit zu diesem Thema an, wenn Sie dazu Fragen haben!

Weiterführende Informationen:

Info-Flyer Krebsfrüherkennung

sowie unter www.g-ba.de/downloads/39-261-3597/2018-11-22_oKFE-RL_Zervixkarzinom.pdf

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